Reichstagsbrand
Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag
Die Nationalsozialisten, später wurde deren Verantwortung für den Brand festgestellt, beschuldigten die Kommunisten. In einer Verordnung „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ wurden wichtige Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt.
„Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen, sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig“.
Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand wurden über 10 000 Menschen verhaftet, darunter viele Abgeordnete der KPD und der SPD und auf diese Weise die Wahl zum Reichstag vom
5. März 1933 stark beeinflusst.
Der Reichstagsbrand lieferte Hitler den Vorwand alle kommunistischen Abgeordneten zu verhaften und sich damit auf jeden Fall die Mehrheit für das Ermächtigungsgesetz, welches das Ende der Demokratie bedeutete, zu sichern. Den Kommunisten wurde das Mandat aberkannt. Ihre Partei wurde sofort verboten, die Presse der SPD wurde unterdrückt. Mit dem Ermächtigungsgesetz wurden wichtige Verfassungsrechte außer Kraft gesetzt.
Die Wahl am 5. März 1933 verschaffte der Diktatur nur noch eine Scheinlegalität. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.
|