Das Reichskonkordat
Das ist ein in Rom am 20. Juli 1933 zwischen dem Vatikan und dem Reich unterzeichneter Vertrag, der auf eine Initiative der Regierung Hitlers und des Vizekanzlers von Papen zurückgeht. Dieser erste internationale Vertrag nach der „Machtübernahme“ sicherte der katholischen Kirche, „sofern sie sich auf religiöse Zwecke beschränkt“, Freiheit, das Selbstverwaltungsrecht, Religionsunterricht als Lehrfach, Fortführung theologischer Fakultäten usw., zu. Hitler versprach sich dadurch eine internationale Aufwertung. Er erhoffte sich den Verzicht auf regimekritische Äußerungen und das Ende des politischen Katholizismus, der vorher in der Zentrumspartei und den Gewerkschaften eine Rolle spielte. In der katholischen Kirche glaubte man, sich einen ausreichenden Schutz vor staatlichen Eingriffen verschafft zu haben. In der Folge wurden aber die Ordensschulen (1936), die christlichen Gewerkschaften und die katholischen Jugendverbände (1938) aufgelöst und damit das Konkordat mehrfach gebrochen.
|
|