Wenig Widerstand konnten Sinti, Roma und Juden entwickeln. Sie waren der Willkür des Systems und der Verfolgung in besonders extremer Weise ausgeliefert. Der Wahnvorstellung Hitlers, dass alle Nichtarier „Leben minderer Klasse“ und deshalb zu vernichten seien, konnten sie nichts entgegensetzen. Wer nicht rechtzeitig auswandern konnte, erfuhr spätestens in der sogenannten „Reichskristallnacht“, dass man mit dem Schlimmsten rechnen musste. Die Juden galten seit dem „Nürnberger Gesetz“, das schon 1935 erlassen wurde, als staatsbürgerlich Entrechtete. Am 30. Januar 1939 kündigte Hitler außerdem im Reichstag die „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ an. Gleichzeitig wurde Reichsleiter Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Karl Brandt eingesetzt, ein Euthanasieprogramm zu entwickeln. Auch Geisteskranke und Behinderte, deren Unterhalt und Pflege der Gesellschaft nicht zugemutet werden könne, gehörten zum „lebensunwerten Leben“.
Nach Aussage von Rudolf Hoess, Lagerkommandant in Auschwitz, vor dem Militärtribunal in Nürnberg wurden allein in diesem Lager bis 1. Dezember 1943 „mindestens 2.500.000 Opfer durch Vergasung und Verbrennung hingerichtet; mindestens eine weitere halbe Million starben an Hunger und Krankheit.“
Massenverhaftungen und Deportationen jüdischer Mitbürger in KZ-Lager bereiteten die sogenannte „Endlösung“ vor. Hermann Göring gab den Auftrag, jüdisches Leben zu vernichten, im Juli 1941 an Reinhard Heydrich (SS) weiter. Die Gaskammern, in denen das Nervengas Zyklon B versprüht wurde, dienten einer bis dahin für unmöglich gehaltenen Massentötung von Millionen Menschen. Nur wenige, die davon etwas in Erfahrung bringen konnten, meldeten dagegen Bedenken an, so z.B. Bischof Clemens August Graf Galen, der predigte: „Das Recht auf Leben, auf Unverletzlichkeit, auf Freiheit, ist ein unentbehrlicher Bestandteil jeder sittlichen Gemeinschaftsordnung“. Doch das Morden ging weiter...
|
|